Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes bei einem sukzessiven Verkauf von Grundstücksteilen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes bei einem sukzessiven Verkauf von Grundstücksteilen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG
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