Zusammenfassung: Eine Berufungsentscheidung bezüglich der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide der erfassten Veranlagungszeiträume entfaltet für die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides durch das Finanzamt Bindungswirkung.
Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 3 BAO

