Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob ein Verkaufsleiter in einem Getränkegroßhandel die Ausgaben für die Absolvierung eines Diplomlehrgangs zum Weinakademiker als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob ein Verkaufsleiter in einem Getränkegroßhandel die Ausgaben für die Absolvierung eines Diplomlehrgangs zum Weinakademiker als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
