Zusammenfassung: Die Autorin definiert einleitend den Begriffsinhalt des " Belastungsausgleiches", beschreibt dessen Zielsetzung und erläutert, wie sich das Gebot der gleichmäßigen Arbeitsbelastung auf die Geschäftsverteilung und organisatorische Struktur des UFS auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 270 Abs 3 BAO; § 1 UFSG

