Zusammenfassung: Einem auch für die Logistik der Holzabfuhr zuständigen Holzverkäufer steht der Werbungskostenpauschalbetrag für Forstarbeiter nicht zu.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG
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Zusammenfassung: Einem auch für die Logistik der Holzabfuhr zuständigen Holzverkäufer steht der Werbungskostenpauschalbetrag für Forstarbeiter nicht zu.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG
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