Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit den rechtlichen Wirkungen von Vorabentscheidungsanträgen des UFS auseinander und beschreibt in diesem Zusammenhang auch die Voraussetzungen für eine Zurücknahme von Vorabentscheidungsanträgen. Kritik übt Fischerlehner an der Befugnis der Finanzverwaltung, durch Berufungsvorentscheidungen in anhängige Verfahren einzuwirken.

