Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 FinStrG und dem Delikt der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG .
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 FinStrG; § 33 FinStrG
Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 FinStrG und dem Delikt der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG .
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 FinStrG; § 33 FinStrG
