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Aktuelle Entscheidungen zum Zoll - Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung durch Wegbringen vom Amtsplatz ohne deren vorhergehende Anmeldung

SteuerrechtK.-H. Klumpner; Walter SummersbergerUFS aktuell 2006, 200 - 201 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Durch Weglieferung nicht angemeldeter und unzureichend beschriebener Handelswaren vom Amtsplatz wird die Zollschuld durch die Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung begründet.

Rechtsgrundlagen: Art 20 Abs 1 ZK; Art 20 Abs 3 ZK; Art 203 Abs 1 ZK

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