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Der Verkäufer als grunderwerbsteuerlicher Solidarschuldner bei der sogenannten " Bauherrenkonstruktion"

SteuerrechtAnm von Roland SetinaUFS aktuell 2006, 194 - 197 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Privatrechtliche Vereinbarungen können weder eine Ausschließung noch eine Einschränkung des grunderwerbsteuerlichen Solidarschuldverhältnisses im Rahmen eines " Bauherrenmodells" bewirken.

Rechtsgrundlagen: § 9 Z 4 GrEStG; § 6 Abs 1 BAO

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