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Bescheidadressierung im Konkurs - VwGH bestätigt die Rechtsansicht des UFS Graz und verwirft damit Kritik des bundesweiten Fachbereichs für Verfahrensrecht

SteuerrechtKarl FinkUFS aktuell 2006, 132 - 133 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 273 Abs 1 lit a BAO; § 1 Abs 1 KO; § 80 Abs 1 KO; § 78 Abs 2 KO

Der Autor beschreibt kurz das Erkenntnis des VwGH,in dem ausgesprochen wird, dass eine behördliche Erledigung, die an den Gemeinschuldner gerichtet wird, aber dem Masseverwalter zugestellt wird, keine Wirksamkeit für den Masseverwalter entfaltet und daher nicht rechtswidrig ist.

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