Zusammenfassung: Die Arbeitslosigkeit der Ehegattin und daraus resultierende Meldepflicht beim AMS rechtfertigt nicht die Annahme der Unzumutbarkeit einer Verlegung des Familienwohnsitzes.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Die Arbeitslosigkeit der Ehegattin und daraus resultierende Meldepflicht beim AMS rechtfertigt nicht die Annahme der Unzumutbarkeit einer Verlegung des Familienwohnsitzes.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
