Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Genese und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Instituts der Aussetzung der Einhebung und merkt kritisch an, dass nach geltender Rechtslage bereits die Erlassung der Berufungsentscheidung den Ablauf der Aussetzung bewirkt, was nach Ansicht des Verfassers dem gebotenen Rechtsschutz in VwGH-Beschwerdevefahren widerspricht. Darauf aufbauend betont Kotschnigg, dass sich auch bei der Verfahrensdauer bzw beim Kostenzuspruch im Fall des Obsiegens oder bei Ungültigkeit der angefochtenen Erledigung Reformbedarf zeigt.

