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Vertretungskosten eines Hausbesorgers

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 68 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Ein Hausbesorger kann unter der Prämisse der Fremdüblichkeit die Zahlungen, die er an seine Ehegattin für Vertretungsleistungen leistet, als Werbungskosten in Abzug bringen.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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