Zusammenfassung: Die Autoren veranschaulichen, welche Risiken und Einbußein des Aktivierungsverbot für immaterielle Vermögenswerte insbesondere für Start-up-Unternehmen entfalten kann. In diesem Zusammenhang definieren sie auch die Abgrenzungsmerkmale zwischen körperlichen und unkörperlichen Vermögenswerten sowie zwischen dem entgeltlichen Erwerb und der Selbstherstellung und erläutern, welche Vermögenswerte dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Erwägungen zu den handels- und steuerrechtlichen Aktivierungs- und Bewertungsbestimmungen runden den Beitrag schließlich ab.

