Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung des Pendlerpauschales bei mehreren Wohnsitzen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung des Pendlerpauschales bei mehreren Wohnsitzen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG
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