Zusammenfassung: Im Fall der Identität zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle ist der Aufwand für die Fahrt zu einer weiteren Arbeitsstelle nicht abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG
Zusammenfassung: Im Fall der Identität zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle ist der Aufwand für die Fahrt zu einer weiteren Arbeitsstelle nicht abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG
