Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Rückforderung eines vorschussweise geleisteten Erstattungsbetrags mit dem gebotenen Vertrauensschutz und dem Grundsatz von Treu und Glauben in Einklang zu bringen ist. Weiters konkretisiert er die inhaltlichen Vorgaben für Beförderungspapiere und beschreibt die Voraussetzungen für eine Freistellung des Ausführers von der Verpflichtung zur Erbringung eines Abfertigungsnachweises im Rahmen der differenzierten Erstattung.

