Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit den Rechtswirkungen von UFS-Entscheidungen für Veranlagungsbescheide nachfolgender Jahre auseinander und gibt einen Überblick über die verfahrensrechtlichen Berichtigungsmöglichkeiten für Nachfolgebescheide.
Rechtsgrundlagen: § 295 Abs 3 BAO; § 303 BAO; § 295a BAO; § 200 BAO

