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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Seminar für Sportlehrer - Werbungskosten?

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2005, 316 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: In Ermangelung einer ausschließlich beruflichen Veranlassung kann ein Sportlehrer die Ausgaben für ein Seminar in Finnland nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG

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