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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Ausbildung zur Vitaltrainerin

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2005, 316 - 317 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Da kein Ausbildungsauftrag vom Arbeitgeber bestand, kann eine Verkaufs- und Buchhaltungsangestellte die bei der Ausbildung zur Vitaltrainerin anfallenden Kosten nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988

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