Zusammenfassung: Die Autorin gibt eine Übersicht über die Gründe, die eine Ablehnung von UFS-Mitgliedern wegen Befangenheit im Finanzstrafverfahren rechtfertigen und veranschaulicht dies anhand von praktischen Fallbeispielen.
Rechtsgrundlagen: § 72 FinStrG; § 283 BAO

