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Beginn der Verjährungsfrist im Abgabenrecht und Finanzstrafrecht

SteuerrechtChristian HuberUFS aktuell 2005, 288 - 291 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die finanzstrafrechtliche Verfolgungsverjährung wird nie vor der steuerrechtlichen Bemessungsverjährung in Gang gesetzt. Abänderungen der gesetzlichen Vollendungsfiktion bei der Steuerhinterziehung können dem Günstigkeitsvergleich iSd § 4 Abs 2 FinStrG unterzogen werden.

Rechtsgrundlagen: § 208 Abs 1 BAO; § 208 Abs 2 BAO; § 4 Abs 2 FinStrG; § 33 Abs 3 lit a FinStrG; § 31 FinStrG

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