Zusammenfassung: Ein Politiker kann zwischen dem Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten oder der Pauschalberechnung der Werbungskosten wählen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG 1988, VO BGBl II 382/2001
Zusammenfassung: Ein Politiker kann zwischen dem Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten oder der Pauschalberechnung der Werbungskosten wählen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG 1988, VO BGBl II 382/2001
