Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Einstufung einer Schmuck- und Nähboutique als steuerlichen Liebhabereibetrieb Stellung und prüft, in welchem Ausmaß ein potentieller Verkaufsgewinn bei Beurteilung des Vorliegens eines Gesamtverlustes oder eines zu erwartenden Gesamtüberschusses einzubeziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 1 LVO 1993; § 200 BAO

