Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur gebotenen Unparteilichkeit der UFS-Mitglieder Stellung und veranschaulicht anhand konkreter Fallbeispiele, welche Kriterien die Ablehnung eines UFS-Senatsmitglieds rechtfertigen. Dabei betont er auch die erforderliche Differenzierung zwischen Ablehnungs- und Befangenheitsgründen.
Rechtsgrundlagen: § 76 BAO; § 283 BAO; § 78 BAO

