Zusammenfassung: Bei nur geringem Verschulden an einem Verkehrsunfall schließt auch eine gerichtliche Verurteilung die Abzugsfähigkeit der Unfallkosten als Betriebsausgaben nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 8 Abs 4 EStG
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Zusammenfassung: Bei nur geringem Verschulden an einem Verkehrsunfall schließt auch eine gerichtliche Verurteilung die Abzugsfähigkeit der Unfallkosten als Betriebsausgaben nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 8 Abs 4 EStG
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