Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Botschaftsangehörige bzw Attaches Bewirtungsspesen als Repräsentationsaufwand in Abzug bringen können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Botschaftsangehörige bzw Attaches Bewirtungsspesen als Repräsentationsaufwand in Abzug bringen können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
