Zusammenfassung: Ein Bürgermeister kann die für einen Privatkredit anfallenden Kosten und finanzielle Zuwendungen an einen Fußballverein, die zur Erfüllung eines Wahlversprechens geleistet werden, nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 EStG 1988

