Zusammenfassung: Die Erfüllung des Ersatzanspruchs des vormaligen Arbeitgebers bezüglich der für den AN aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten durch den neuen Arbeitgeber begründet den steuerpflichtigen Zufluss von Arbeitslohn.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 3 EStG 1988

