Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Schenkungssteuerpflicht bei einem Übergabsvertrag Stellung und prüft, ob die Schenkung bei Verträgen zugunsten Dritter dem Übergeber oder dem Übernehmer zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG

