Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert - in Abweichung zu der in den EStR zur Geltung gebrachten Rechtsansicht des BMF - die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG 1988 und die Auslegung des Tatbestandselements der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG 1988; Rz 8223 EStR

