Zusammenfassung: Die Berufung gegen einen Bescheid bezüglich § 35 Abs 2 und Abs 4 nö NSchG unterliegt der Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 GebG.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 GebG
Zusammenfassung: Die Berufung gegen einen Bescheid bezüglich § 35 Abs 2 und Abs 4 nö NSchG unterliegt der Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 GebG.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 GebG
