Zusammenfassung: Bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenzen durch beide Elternteile besteht auch bei einer Teilung des Elternkarenzurlaubs kein Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 Z 4 EStG
Zusammenfassung: Bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenzen durch beide Elternteile besteht auch bei einer Teilung des Elternkarenzurlaubs kein Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 Z 4 EStG
