Zusammenfassung: Ein unverheirateter Steuerpflichtiger kann die Kosten für die Heimfahrten zum Familienwohnsitz nicht in Abzug bringen; eine Wohnmöglichkeit im Wohnhaus der Eltern kann nicht als eigener Haushalt qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 20 EStG

