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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrssteuern - Auf die Gebühr für Beschwerden an den VfGH ist die Befreiung nach dem Fremdengesetz nicht anwendbar

SteuerrechtHedwig Bavanek-WeberUFS aktuell 2004, 305 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Die Befreiungsbestimmung des 29 Abs 4 FrG (jetzt § 47 Abs 5 FrG 1997) kann bezüglich der Gebührenpflicht von VfGH-Beschwerden nicht zur Anwendung gelangen.

Rechtsgrundlagen: § 17a VfGG; § 9 GebG; § 14 TP 6 GebG

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