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Restbuchwert eines im Betriebsvermögen stehenden, aber auf einer privaten Reise gestohlenen Pkw als Betriebsaufgabe

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 244 Heft 6 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines im Rahmen einer Privatreise gestohlenen Pkws des Betriebsvermögens kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG

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