Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines im Rahmen einer Privatreise gestohlenen Pkws des Betriebsvermögens kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines im Rahmen einer Privatreise gestohlenen Pkws des Betriebsvermögens kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
