Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Ausgaben für Veranstaltungs- und Tagungsbesuche als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 16 Abs 1 Z 9 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

