Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Ausgaben für die Absolvierung von Auslandssprachkursen als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Ausgaben für die Absolvierung von Auslandssprachkursen als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
