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Künstlerische Betätigung als Maler - Bedeutung der Zuordnung zu einer Betätigungsart im Zuge der Liebhabereiprüfung

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 200 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob das verfahrensgegenständliche Betätigungsfeld eines akademischen Malers als steuerliche Liebhaberei einzustufen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 Z 2 LVO; § 2 Abs 1 LVO

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