Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob das verfahrensgegenständliche Betätigungsfeld eines akademischen Malers als steuerliche Liebhaberei einzustufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 Z 2 LVO; § 2 Abs 1 LVO
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob das verfahrensgegenständliche Betätigungsfeld eines akademischen Malers als steuerliche Liebhaberei einzustufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 Z 2 LVO; § 2 Abs 1 LVO
