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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Pflasterung des Vorplatzes und Errichtung einer Bruchsteinmauer an den Grundstücksgrenzen - Aufwendungen für Wohnraumschaffung?

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2004, 206 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Die Ausgaben für die Pflasterung des Vorplatzes und die Erbauung einer Bruchsteinmauer an den Grundgrenzen können weder als Errichtungs- noch als Sanierungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG

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