Zusammenfassung: Auch die Vertragsausstellung oder -Annahme durch einen falsus procurator unterliegt der Gebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 1 GebG 1957; § 29 GebG 1957
Zusammenfassung: Auch die Vertragsausstellung oder -Annahme durch einen falsus procurator unterliegt der Gebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 1 GebG 1957; § 29 GebG 1957
