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Rechtzeitigkeit einer Berufung

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 221 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Berufungen im Abgabenverfahren können bei der bescheiderlassenden erstinstanzlichen oder der zuständigen zweitinstanzlichen Behörde geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 245 Abs 1 BAO; § 273 Abs 1 lit b BAO

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