Zusammenfassung: die monatlichen Firmenpensionszahlungen, die ein Arbeitnehmer infolge des Verzichts auf die Ansprüche aus der Abfertigung " alt" erhält, unterliegen der Tarifbesteuerung.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: die monatlichen Firmenpensionszahlungen, die ein Arbeitnehmer infolge des Verzichts auf die Ansprüche aus der Abfertigung " alt" erhält, unterliegen der Tarifbesteuerung.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 EStG
