Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Überlassung eines Grundstücks gegen einen Anerkennungszins eine unternehmerische Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft begründet.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG; § 1090 ABGB; § 981 ABGB
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Überlassung eines Grundstücks gegen einen Anerkennungszins eine unternehmerische Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft begründet.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG; § 1090 ABGB; § 981 ABGB
