Zusammenfassung: Die Einräumung einer Dienstbarkeit im Gegenzug zu einer Sparbuchschenkung beruht auf einem entgeltlichen Rechtsgeschäft und unterliegt daher der Gebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
Zusammenfassung: Die Einräumung einer Dienstbarkeit im Gegenzug zu einer Sparbuchschenkung beruht auf einem entgeltlichen Rechtsgeschäft und unterliegt daher der Gebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
