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Offenlegung einer Vollmacht im entsprechenden Verfahren

SteuerrechtAnm von Johann FischerlehnerUFS aktuell 2004, 136 - 137 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Zustellung von Bescheiden an den Parteinvertreter setzt die Offenlegung der Vollmacht, dh die ausdrückliche Bezugnahme auf die erteilte Bevollmächtigung im Verfahren voraus.

Rechtsgrundlagen: § 8a ZustG; § 9 ZustG; § 83 BAO

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