Zusammenfassung: Werden die Pflegeheimkosten aus den vorangehend unentgeltlich übertragenen Vermögenswerten beglichen, besteht im Umfang der Vermögensübertrag keine außergewöhnliche Belastung .
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Werden die Pflegeheimkosten aus den vorangehend unentgeltlich übertragenen Vermögenswerten beglichen, besteht im Umfang der Vermögensübertrag keine außergewöhnliche Belastung .
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG
