Zusammenfassung: Die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge setzt einen entsprechenden Überstundennachweis voraus.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge setzt einen entsprechenden Überstundennachweis voraus.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 EStG
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