Zusammenfassung: Eine alten- und Pflegehelferin kann die Ausgaben für die Absolvierung einer PATH-Ausbildung steuerlich nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
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Zusammenfassung: Eine alten- und Pflegehelferin kann die Ausgaben für die Absolvierung einer PATH-Ausbildung steuerlich nicht als Werbungskosten in Abzug bringen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG
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