Zusammenfassung: Der UFS nimmt Stellung zur Frage, ob die Tilgung von Zinsverbindlichkeiten eines Darlehensvertrages nach dem Verkauf bzw der Aufgabe eines Betriebes als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 32 Z 2 EStG 1988

