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Darlehenszinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

SteuerrechtUFS aktuell 2004, 469 - 470 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Der UFS nimmt Stellung zur Frage, ob die Tilgung von Zinsverbindlichkeiten eines Darlehensvertrages nach dem Verkauf bzw der Aufgabe eines Betriebes als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Rechtsgrundlagen: § 32 Z 2 EStG 1988

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